Rechtsprechung
OLG Dresden, 11.09.2022 - 14 U 538/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Geringfügige (Rest-)Mängel stehen einer schlüssigen Abnahme nicht entgegen!
Verfahrensgang
- LG Dresden, 01.02.2022 - 3 O 506/21
- OLG Dresden, 11.09.2022 - 14 U 538/22
- OLG Dresden, 24.11.2022 - 14 U 538/22
- BGH, 06.12.2023 - VII ZR 7/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.09.1984 - VII ZR 377/83
Ingebrauchnahme der Leistung - Lauf der Verjährungsfrist
Auszug aus OLG Dresden, 11.09.2022 - 14 U 538/22
Nach der Rechtsprechung des BGH (bspw. BGH BauR 1985, 200) kommt eine schlüssige Abnahme insbesondere durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme bzw. Inbetriebnahme in Betracht, wobei es genügt, wenn das Werk im Wesentlichen funktionstüchtig ist.